Ein Befund reguliert sich nicht von selbst
Ein Legionellenbefund löst eine Kette von Pflichten aus, die in Tagen zählt, nicht in Wochen. Wer sie kennt, verhindert Duschverbote, Bußgelder und Haftungsfälle. Wer sie nicht kennt, erfährt sie vom Gesundheitsamt.
Dieses Handbuch ist für drei Gruppen geschrieben, die denselben Befund aus drei Richtungen erleben: Mieterinnen und Mieter, die wissen wollen, ob sie noch duschen dürfen. Vermieter und Hausverwaltungen, die als Betreiber der Anlage in der Pflicht stehen. Und Hotels und Beherbergungsbetriebe, für die strengere Prüfintervalle gelten als für Wohngebäude – ein Unterschied, der regelmäßig übersehen wird.
Was drin ist
Teil 1 · Grundlagen (Seite 7)
Was Legionellen sind, warum 25 bis 45 Grad das eigentliche Problem sind, wie eine Infektion über das Aerosol entsteht und wie sich Legionärskrankheit und Pontiac-Fieber unterscheiden. Mit den aktuellen Meldezahlen des Robert Koch-Instituts.
Teil 2 · Pflichten nach der Trinkwasserverordnung (Seite 12)
Wer als Betreiber gilt, wann eine Anlage als Großanlage zählt (die 400- und die 3-Liter-Regel), wie eine Probenahme abläuft – und die vier Befundstufen von 100 bis über 10.000 KBE/100 ml mit den Maßnahmen, die sie jeweils auslösen. Dazu § 51 TrinkwV Schritt für Schritt sowie Bußgelder, Haftung und Aufbewahrungsfristen.
Teil 3 · Der Akutfall (Seite 20)
Die ersten 72 Stunden – getrennt für Vermieter und für Beherbergungsbetriebe, weil sich die Abläufe unterscheiden. Dazu die Rechte von Mietern, das Thema Mietminderung und wie sich ein Duschverbot mit endständigen Filtern vermeiden lässt.
Teil 4 · Sanieren und vorbeugen (Seite 25)
Thermische Desinfektion, chemische Verfahren, Ultrafiltration und UV im direkten Vergleich – mit Stärken und Grenzen. Dazu Temperatur und Stagnation als die zwei entscheidenden Stellschrauben, Spülpläne, Wiederinbetriebnahme nach Leerstand und die richtige Planung der Nachuntersuchungen.
Teil 5 · Formulare zum Ausdrucken (Seite 30)
Sechs Seiten für den Ordner und für die Wand: Risiko-Check zur Selbsteinschätzung, Checkliste für Vermieter, Checkliste für Beherbergungsbetriebe, Aushang zur Information über einen Legionellenbefund, Aushang Duschverbot und ein Spül- und Temperaturprotokoll. Diese Seiten dürfen Sie für den eigenen Gebrauch frei kopieren und aushängen.
Teil 6 · Anhang (Seite 36)
31 Fragen und Antworten, Adressen, Normen und Quellen.
Der Punkt, der Hotels am häufigsten trifft
Für die Vermietung von Wohnraum gilt ein Prüfintervall von mindestens drei Jahren. Für Hotels, Pensionen, Kliniken, Pflegeheime und Schulen gilt dagegen grundsätzlich das jährliche Intervall – verlängerbar nur durch eine schriftliche Festlegung des Gesundheitsamtes. Wer das dreijährige Intervall aus der Wohnungswirtschaft übernimmt, steht bei der nächsten Begehung mit fehlenden Jahresuntersuchungen da. Seite 13 erklärt, welche Regel für Ihr Objekt gilt.
Auf einen Blick
- 40 Seiten, DIN A4, sofort als PDF verfügbar
- Für Mieter, Vermieter und Beherbergungsbetriebe – jeweils mit eigenem Weg durchs Handbuch
- Die vier Befundstufen: was 100, 1.000 und 10.000 KBE/100 ml auslösen
- § 51 TrinkwV als Ablauf in sieben Schritten
- Zwei druckfertige Aushänge für Treppenhaus und Rezeption
- Drei Checklisten und ein Spül- und Temperaturprotokoll zum Ausfüllen
- 31 Fragen und Antworten
- Rechtsstand Trinkwasserverordnung 2023, aktualisierte RKI-Meldezahlen
Rechtsstand und Grenzen
Alle Angaben beziehen sich auf die Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 20. Juni 2023 sowie auf das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Das Handbuch vermittelt allgemeines Wissen und ersetzt weder ärztlichen noch rechtlichen Rat und keine Fachplanung. Ab einem Befund von 100 KBE/100 ml sollten Sie qualifizierte Fachleute hinzuziehen.
Lieferung
Sofort nach der Bestellung als PDF zum Herunterladen. 40 Seiten, DIN A4, mit klickbaren Links. Auf jedem Gerät lesbar und auf jedem Bürodrucker ausdruckbar.